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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für eine einfache Zusammenarbeit

Vertragsbedingungen für alle Verträge zwischen Bellmann & Winter IT GbR, Geschäftsführende Gesellschafter: Janic Bellmann & Dominic Winter, Weißdornweg 22, 76337 Waldbronn - im Folgenden „Auftragnehmer“ – und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Auftraggebern - im Folgenden „Auftraggeber“ - geschlossen werden.

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen. Im Einzelnen erbringt der Auftragnehmer insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Leistungen in den Bereichen IT-Consulting, Webdesign, Search Engine Optimierung (SEO), Hosting.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Bei den Leistungen des Auftragnehmers handelt es sich sowohl Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB als auch um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB.

(4) Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(6) Im Fall der Empfehlung bestimmter Produkte oder Dienstleister durch den Auftragnehmer ist der Auftragnehmer nicht Vertragspartner bei einem Vertragsschluss durch den Auftraggeber mit dem Dritten.

§ 2 Angebote und Leistungen

(1) Die Präsentation des Leistungsspektrums auf der Webseite des Auftragnehmers stellt ausschließlich ein unverbindliches Angebot dar. Ein rechtlich bindendes Angebot ist hiermit nicht verbunden.

(2) Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Der Umfang der einzelnen Tätigkeiten richtet sich nach dem Angebot des Auftragnehmers.

(3) Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Auftragnehmer überreichten Angebotes zustande. Der Auftraggeber erhält in der Regel ein Angebot in elektronischer Form an seine E-Mail-Adresse zugesendet. Das Angebot hat die dort vereinbarte Bindungswirkung. Durch fristgerechte Rücksendung des unterzeichneten Angebotes, kommt ein Vertrag verbindlich zustande. Mit der Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, wird dem Auftraggeber der Verbraucher ist, der Vertragstext bestehend aus Bestellung, AGB, Widerrufsbelehrung und Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt.

(4) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.

(5) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.

§ 3 Personal des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der Personen frei, die er zur Leistungserbringung einsetzt. Er trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit er dem Auftraggeber Personen namentlich benannt hat, die er zur Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigt, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.

(2) Der Auftragnehmer wird sich bei den für den Auftraggebern unter diesem Vertrag eingesetzten Personen um Kontinuität bemühen und wird dem Auftraggeber einen Austausch der eingesetzten Personen nach Möglichkeit frühzeitig vorab anzeigen. Die neu eingesetzten Personen werden mindestens die Anforderungen nach Abs. 1 erfüllen.

(3) Sofern die Qualifikation der von dem Auftragnehmer eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht oder der Einsatz dieser Personen für den Auftraggeber aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, wird er den Auftragnehmer hierüber unverzüglich in Schriftform informieren. Der Auftragnehmer wird unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen.

(4) Die vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere, soweit vom Auftragnehmer eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.

§ 4 Unterauftragnehmer

(1) Der Auftragnehmer ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

§ 5 Leistungen des Auftraggebers

(1) Die Erfolgsverantwortung für Dienste gemäß § 611 ff BGB unter diesem Vertrag verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Leistungen einschließlich Beistellungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Leistungen hinaus wird der Auftraggeber die Leistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Auftragnehmer insbesondere
a) alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen;
b) zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Zugang zu seinen Mitarbeitern gestatten, soweit erforderlich;
c) erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen; und
d) Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen, sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Auftragnehmers zugeordnet wurden und soweit sie erforderlich sind.

(2) Soweit Leistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Auftragnehmer diese Leistungen beim Auftraggeber mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an; er wird den Auftraggebern unverzüglich in Schriftform auf aus seiner Sicht unzureichende Leistungen des Auftraggebers hinweisen.

(3) Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Auftraggeber die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Auftragnehmers hat, ist er von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Ihm entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

§ 6 Werkleistungen

(1) Sofern der Auftragnehmer Werkleistungen, wie beispielsweise die Erstellung einer Webseite oder das Hosting erbringt, ist maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs und der Kosten das Angebot des Auftragnehmers, das die konkreten Leistungen und deren Preise enthält.

(2) Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber Webdesign Leistungen an. Sofern das Angebot die Erstellung von Rechtstexten (Datenschutzerklärung und Impressum) für Webseiten umfasst, schuldet der Auftragnehmer die Einbindung von Mustertexten an der korrekten Stelle auf der Basis der Angaben des Auftraggebers. Bei den vom Aufragnehmer erstellten Mustertexten handelt es sich um generelle Formulierungen, die weder anwaltlich geprüft noch auf den Einzelfall angepasst sind. Der Auftragnehmer schuldet keine rechtlich korrekten Inhalte, muss diese auch nicht bei Dritten auf seine Kosten beauftragen und haftet auch nicht hierfür. Für die Erstellung von inhaltlich korrekten Rechtstexte ist der Auftraggeber verantwortlich.

(3) Sofern der Auftragnehmer eine Domain registriert, werden Kosten hierfür einzelvertraglich vereinbart. Domaininhaber ist der Auftraggeber. Bei Domainregistrierung über den Auftragnehmer wird dieser die Verfügbarkeit der Wunschdomain prüfen. Eine Prüfung auf mögliche Rechtsverletzung Dritter, die in Zusammenhang mit der Registrierung von Domain(s) stehen, ist nicht vereinbart und nicht geschuldet. Es liegt vielmehr im Verantwortungsbereich des Auftraggebers zu prüfen, ob die Wunschdomain frei von Rechten Dritter ist.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass er Rechteinhaber an von ihm geliefertem Material (Bilddateien, Logos, Texte etc.) ist und dies frei von Rechten Dritter ist (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

§ 7 Sachmängelgewährleistung bei Werkleistungen

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das erstellte Werk vertragsgemäß ist und keine Mängel aufweist, die seinen Wert oder seine Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.

(2) Die Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung, wobei er mindestens zwei Versuche hat oder durch Lieferung eines fehlerfreien Werkes (z.B. Programmstandes),

(3) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate, für Verbraucher 24 Monate, beginnend mit der vollständigen Abnahme.

(4) Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 536 ff. BGB). Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

§ 8 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Der Auftraggeber wird die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Übergabe an ihn prüfen und spätestens 10 Tage nach Übergabe die Abnahme schriftlich dem Auftragnehmer gegenüber erklären, es sei denn das Werk ist mangelhaft. In diesem Fall hat der Auftraggeber den Mangel konkret zu benennen und abschriftlich anzuzeigen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Hat der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen die Abnahme ausdrücklich unter schriftlicher Benennung eines konkreten Mangels verweigert, gilt die Leistung des Auftragnehmers als abgenommen.

§ 9 Hosting nach Fair-Use Prinzip

(1) Hosting-Dienste werden nach dem Fair-Use-Prinzip erbracht. Auftraggeber dürfen den angemieteten Speicherplatz ausschließlich für allgemein übliche Zwecke verwenden und nicht überdurchschnittlich auslasten. Dies gilt vor allem für nicht vertraglich limitierte Ressourcen. Im Falle einer außergewöhnlich hohen Nutzung von Ressourcen über einen längeren Zeitraum ist der Auftragnehmer nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, gebuchte Leistungen temporär oder dauerhaft einzuschränken, zu drosseln oder zu sperren oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, ohne zur Erstattung verpflichtet zu sein.

(2) Folgende nicht abschließende Handlungen stellen Verstöße im Sinne des Fair-Use-Prinzips dar:

  • permanente oder dauerhafte vollständige Belegung des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes,
  • permanente oder regelmäßige Vollauslastung von CPU- oder RAM-Ressourcen,
  • permanente oder regelmäßige Vollauslastung der verfügbaren Netzwerk-Bandbreite,
  • Handlungen, die dazu geeignet sind, überdurchschnittlich hohen Netzwerk-Traffic zu generieren,
  • die Installation und der Betrieb von Software, die dazu geeignet ist, Server- oder Netzwerktechnologie des Auftragnehmers oder seiner beauftragten Partner zu beschädige oder andere Auftraggeber des Auftragnehmers zu beeinträchtigen oder die die gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstößt.

(3) Für die Durchführung des Hostings schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über Störungen bei der Nutzung des Hostings unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

(5) Server sind durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 96 % im Jahresmittel einsatzfähig. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers bzw. Drittanbieters liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen sind. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten Reaktionszeiten von 48 Stunden. Das übrige regelt ein Service Level Agreement.

(6) Bei der Überlassung des Speicherplatzes schließt der Auftragnehmer jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Servers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.

§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Leistungen des Auftragnehmers werden je nach Aufwand mit einer monatlichen oder jährlichen Gebühr oder pauschal vergütet.

(2) Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt hierbei nach tatsächlich erbrachten Personentagen. Ein Personentag wird mit dem vereinbarten Tagessatz in Rechnung gestellt. Ein Personentag hat acht (8) Stunden.

(3) Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen einschließlich der Reisekosten. Für die Höhe der Erstattung der Reisekosten gelten die allgemeinen Reisekostenrichtlinien des Auftraggebers, soweit diese vorab bekannt gegeben wurden.

(4) Die erbrachten Leistungen werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Rechnungen des Auftragnehmers erhalten Angaben zur Anzahl der durch jeden eingesetzten Mitarbeiter geleisteten Arbeitstage unter Angabe des Leistungsdatums, des Tagessatzes des jeweiligen Mitarbeiters sowie eine Beschreibung der abgerechneten Leistungen und zu erstattenden Auslagen.

(5) Sofern nichts Abweichendes einzelvertraglich vereinbart ist, sind Zahlungen für regelmäßige Dienstleistungen, wie beispielsweise das Webhosting, als Jahresbetrag vorab, also zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode, zu leisten.

(6) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebt der Auftragnehmer keine Umsatzsteuer und weist diese daher auch nicht aus.

(7) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und ggf. die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.

(8) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.

(9) Die Rechnung wird dem Auftraggeber in elektronischer Form an seine beim Auftragnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide Parteien zustande. Die Beendigung richtet sich nach der Art des geschlossenen Vertrages.

(2) Erfolgt der Vertragsschluss für eine unbestimmte Dauer, kann dieser jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Wird zwischen den Parteien ein Vertrag mit einer festen Laufzeit geschlossen, so gilt für Verbraucher: Sofern das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt wird, verlängert er sich auf unbestimmte Dauer und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende von beiden Parteien kündbar. Für Unternehmer gilt: Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen (Erst-) Laufzeit gekündigt wird, so verlängert er sich jeweils um die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungsperiode.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(5) Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform, es sei denn, einzelvertraglich ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

(6) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 12 Kontaktpersonen der Parteien

(1) Beide Parteien benennen jeweils eine Kontaktperson, die für die jeweils andere Partei als Ansprechpartner zur Verfügung steht und befugt ist, für die jeweilige Partei verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (nachfolgend „Kontaktpersonen“ genannt).

§ 13 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Auftraggeber an den vom Auftragnehmer entwickelten Arbeitsergebnissen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen. Dies umfasst auch die Nutzung durch Dritte für den Auftraggebern, zum Beispiel andere Dienstleister.

(2) Das Nutzungsrecht nach Abs. 1 umfasst nicht das Recht, Arbeitsergebnisse für mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen zu nutzen. Es bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers.

(3) Weitergehende Nutzungsrechte werden einzelvertraglich vereinbart.

§ 14 Schutzrechte Dritter

(1) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der von dem Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Auftraggebers beruhen.

(2) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten.

§ 15 Haftung

(1) Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

(3) Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Freistellungsansprüche nach § 10 Abs. 1 dieses Vertrags bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 16 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 17 Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

§ 18 Widerrufsrecht

(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts auf die gesonderten Widerrufsbelehrungen unter https://bw-edv.de/widerruf.

(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 19 Europäische Streitbeilegung für Verbraucher

(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung für Verbraucher gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 20 Änderung der AGB

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, weniger gewichtige Regelungen dieser AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt.

(2) Die geänderten Regelungen werdendem Auftraggeber mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb dieser 15 Tage nach Empfang der E-Mail in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform so weit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform wird insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail oder Telefax gewahrt so weit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde.

(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Letzte Änderung: 02.10.2023